AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages.

A. Abschluss des Reisevertrages
Für alle Buchungswege gilt:
1. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
2. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

B. Buchungsverfahren
B.1.Für jede Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
1. Mit der Buchung (Buchungs-formular) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.
B.2. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
1. Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
2. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reise­leistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

3. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben
d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
4. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) “Reise Buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
5. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung)
6. Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons “Reise buchen” begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung.Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.

C. Bezahlung
1. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Anmeldeblattes und  Annahmeerklärung  eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises  fällig. Die Restzahlung wird spätestens 15 Tage  vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Abschnitt G genannten Grund abgesagt werden kann.
2. Restzahlung kann auch am 1-sten tag der Reise geleistet werden.
3.  Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.

D. Leistungsänderungen
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.

E. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
3. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich ge­staffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Bis zum 40-ten Tag vor Reiseantritt 10 % der schon gezahlten Anzahlung (10%vom Reisepreis)
Vom 40. bis 20. Tag vor Reiseantritt 30% der schon gezahlten Anzahlung (10%vom Reisepreis)
Vom 20. bis 1. Tag vor Reiseantritt 60 % der schon gezahlten Anzahlung (10%vom Reisepreis)
Am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no show) 100 % der schon gezahlten Beträge.
4. Das Recht des Kunden, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

F. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

G. Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er
1. in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
2. in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 20-ten Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, ohne den Bank und Überweisung – Kosten.
3. nach dem 2o-ten Tag vor Reisenatritt kann der Veranstalter nicht mehr die 20% Anzahlung zurückerstatten.

H. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er keinen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der Aufwendungen sowie diejenigen Kosten abrechnen lassen, die er aus den von den Leistungs­trägern gutgebrachten Beträge hatte (Bank und Überweisung – Kosten, etc)

I. Beschränkung der Haftung
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theater­besuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
Der Veranstalter haftet  wenn und insoweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

J. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
1. Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nicht¬befolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

Stand: 1 Oktober 2014

ATB

Allgemeine Tourenbedingungen:

1.A. Haftungsausschluss für Tourenteilnehmer (Fahrer und Sozia):

Mit der Teilnahme an einer Tour gilt diese Regel als akzeptiert und der Teilnehmer stimmt folgender Erklärung zu:

A.) Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens, insbesondere von Gruppenfahrten, voll bewusst.

B.) Die Teilnahme an einer Tour erfolgt auf mein eigenes Risiko/Gefahr.

C.) Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder derjenige, der eine Tour vorschlägt, noch derjenige, der bei einer Tour die Funktion des Tour-Guides übernimmt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art haftbar gemacht werden kann.

D.) Es ist mir bekannt, dass der Tour-Guide auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer oder anderer Verkehrteilnehemer  haftet.

1.B. Rund ums Motorrad – Pflege und Wartung vor der Abreise

Damit jeder seine Reise unbeschwert Geniessen kann, heißt  es eine gute Vorbereitung zu machen. Das ist genauso wichtig für den  Fahrer und das Motorrad.

Daß Motorrad sollte technisch einwandfrei funktionieren. Zu einer guten Reiseplanung gehört ein prüfender Blick auf den Zustand der Verschleißteile.

Ein Paar Muß- punkte für die minimalen  technischen Details vor einer Motorradreise:

atb 1

Werkzeuge und Teile zum mitnehmen für die kleine Panne unterwegs:

ATB 2

Die oben angegebenen Wartungs-massnahmen kann jeder von ihnen selbst machen oder bei einer Werkstatt machen lassen!

C. Tour-Regeln die das Fahren in der Gruppe erleichtern und sicherer machen. Nicht verbindlich oder verkrampft durchzusetzen!

1. Gute Vorbereitung
Fahrzeug o.k., vollgetankt und startbereit, Tagesetappe an den Mitfahrern ausgiebig erlklärt.
Karten, Navi und Roadbook vergleichen und anpassen.

2. Schlussmann festlegen
Das “Schlußlicht” bleibt ganz hinten, und achtet darauf, dass keiner zurückbleibt.

3. Fahren in der Gruppe
Es wird Rücksicht auf den Schwächsten genommen.
Touren in der Gruppe fährt man defensiv, beim Überholen warten, bis die Gruppe wieder zusammen ist.
Hinter dem Guide fährt das Bike mit der kleinsten Motorisierung.
Weiter hinten fahren die Kameraden mit entsprechend stärkerem Material.
Fahren in versetzter Formation, bessere Übersicht und dadurch für den Notfall Bremslücken.

4. Verhalten an Ampeln / Stoppstellen
Zweiergruppen bilden, der linke fährt zuerst los, vordrängeln unterlassen und fair bleiben.
Reicht die Grünphase nicht für alle, an geeigneter Stelle auf die anderen warten; spätestens vor dem nächsten Abbiegen.

5. Pausen – technische Halte – Tanken
Möglichst so anhalten, dass auch die hinteres noch Platz (z.B. in der
Parkbucht) finden und nicht die letzten im unsicheren Bereich auf der Straße
stehen.
Tankstopps rechtzeitig planen. Manche Tankfüllung reicht 350 km,
manche nur 200 km!

6. Verantwortung für die Mitfahrer
Achte auf Deinen Hintermann. Wenn der Abstand zu groß ist, verringere Deine Geschwindigkeit. So merkt es auch Dein Vordermann.

7. Rücksicht
Schöne Touren bleiben lange in Erinnerung, wenn sich keiner ärgern muß und wenn man fair miteinander umgeht und nicht das maximale an Geschwindigkeit fordert, nicht wie ein “Grashüpfer” überholt und auch mal auf einen (unnötigen) Überholvorgang verzichtet, wenn zu befürchten ist, dass nicht alle aufschliessen können.

Respektiere Deinen Tourenkumpel, auch wenn er nicht Deine sichere Fahrweise

hat und die PS-Zahl seines Gefährts weit unter Deiner liegt. Die “Sau rauslassen”

kann man, auf bestimmten Passagen und auf eigener Faust. In der Gruppe fügt man sich gut ein,

wenn man auch mal Rücksicht übt.

REISEN STATT RASEN! 

 

! Mit ankreuzen des “AGB/ATB gelesen” im Buchungsformular bestaetigen sie dass sie de oben bestimmten Regeln und Haftungsausschluss zustimmen!